Kerstin Jung

Die Wegbegleiterin für Tiere und ihre Menschen

Hier findest du die AGBs für alle meine Kurse, Workshops, Vorlesungen, Vorträge und Ausbildungen - Stand juni 2023

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1.     Geltungsbereich

1.1  Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“ genannt) gelten für alle Verträge über die Teilnahme an Ausbildungen, Kursen, Workshops, Einzelseminaren, Vorlesungsreihen sowie Online-Seminaren der Beratung für Tiergesundheit Dr. Kerstin Jung (nachfolgend „Veranstalter“ genannt) mit seinem Vertragspartner*in (nachfolgend „Teilnehmer“ genannt).

1.2   Änderungen dieser Geschäftsbedingungen während bereits laufender Verträge werden dem/der Teilnehmer*in schriftlich (z.B. per E-Mail) bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn der/die Teilnehmer*in nicht schriftlich Widerspruch erhebt. Der/die Teilnehmer*in muss den Widerspruch innerhalb von 4 Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen an den Veranstalter absenden. Die AGB werden dem Teilnehmer mit der Rechnung verlinkt auf diese Seite. Mit Bezahlung der Rechnung erklärt der Teilnehmer sich mit diesen Geschäftsbedingungen einverstanden.

2.     Vertragsgegenstand

2.1  Der Veranstalter bietet Seminar, Kurse, Workshops, Ausbildungen und Fortbildungen (nachfolgend zusammengefasst mit der Bezeichnung „Seminar/e“) im Bereich Tiernaturheilkunde, Tierkommunikation, Schamanismus, Coaching und alles rund ums Pferd an. Eine genaue Bezeichnung und Auflistung des Angebotes wird von dem Veranstalter in seinen Kursausschreibungen unter anderem auf seiner Homepage „www.beratungtiergesundheit.de“ und von ihm sonstig genutzten Medien bekannt gegeben.

2.2   Grundlegender Gegenstand des Vertrages/Aufgabenbezeichnung: Die Seminare des Veranstalters sind Aus- und Weiterbildungsseminare und dienen der Weiterentwicklung der Teilnehmer mit ihren Tieren und auf ihrem Lebensweg. Der Veranstalter schuldet jedoch keinen bestimmten Erfolg. Insbesondere übernimmt er nicht die Gewähr, dass der/die Teilnehmer*in einen bestimmten Lernerfolg oder ein gewisses Leistungsziel erreicht. 

2.3  Der Veranstalter bietet sowohl Präsenzveranstaltungen als auch Online-Seminare an. Der allgemeine Inhalt der Seminare ergibt sich aus der jeweiligen Ausschreibung auf der Webseite des Veranstalters.

2.4  Bei Online-Seminaren erbringt der Veranstalter seine Leistung ausschließlich in virtueller Form im Rahmen einer Online-Video-Konferenz mittels einer Video-Plattform. Der Veranstalter stellt dem/der Teilnehmer*in vor Beginn der Online-Veranstaltung einen Link zu der entsprechenden Plattform und der gebuchten Veranstaltung zur Verfügung. Für die Einhaltung der Mindestvoraussetzungen des eigenen Systems trägt der/die Teilnehmer*in selbst die Verantwortung. Der Veranstalter haftet nicht für technische Probleme des/der Teilnehmer*in, die auf eine mangelhafte Systemvoraussetzung des/der Teilnehmer*in zurückzuführen sind.

Live-Online-Seminare können teilweise aufgezeichnet werden, sofern sich alle Teilnehmer/innen hiermit einverstanden erklären und Thema und Rahmen der Veranstaltung es erlauben. Es besteht teilweise (je nach Seminar / Kurs) außerdem auch die Möglichkeit, dass Teilnehmer*innen sowohl Kamera als auch Mikrofon ausschalten und ausschließlich die Chat-Funktion nutzen. Hat ein/eine Teilnehmer*in technische Probleme, kann er/sie die Aufzeichnung im Nachgang zu dem Online-Seminar einsehen, sofern es aufgezeichnet wurde. Der Aufzeichnungslink steht dem/der Teilnehmer/in für zehn Tage zur Verfügung. Im Anschluss ist der Link zu löschen. Die Aufzeichnungen sind urheberrechtlich geschützt. Das Herunterladen der Video-Dateien durch den/die Teilnehmer*in ist ausdrücklich verboten. Jedwede Speicherung, Veröffentlichung und Verbreitung sind ebenfalls untersagt. Zuwiderhandlungen werden auf dem Rechtsweg verfolgt und können Schadensersatzansprüche nach sich ziehen.

2.5  Bei Präsenzveranstaltungen erbringt der Veranstalter seine Leistungen ausschließlich durch persönlichen Unterricht an von ihm ausgewählten Kursorten. Der Teilnehmer hat keinen Anspruch auf Auswahl eines bestimmten Kursortes.

Liegen zwingende Gründe vor, die eine Präsenzveranstaltung unmöglich machen (z.B. Verbote von Präsenzveranstaltungen auf Grund einer Pandemie) hat der Veranstalter das Recht, soweit der Unterrichtsinhalt es zulässt, Präsenzveranstaltungen ausnahmsweise durch Online-Unterricht zu ersetzen.

3.    Zustandekommen des Seminarvertrages

3.1  Der Abschluss eines Vertrages über die Teilnahme an einem Seminar setzt zunächst eine Anmeldung des/der Teilnehmer*in (Anmeldungswege sind im Zusammenhang mit den Kursbeschreibungen ersichtlich) voraus. Hierdurch wird dem Veranstalter das Angebot zum Vertragsabschluss unterbreitet. Dieses Vertragsangebot kann der Veranstalter durch eine E-Mail an den/die Teilnehmer*in bzw. das übersenden der Rechnung für den gebuchten Termin annehmen.

3.2   Die Abschlüsse der Verträge über Ausbildungen setzen voraus, dass der/die Teilnehmer*in das jeweilige Ausbildungsformular bzw. formlos (wie in der Anmeldungsemail gefordert), dem Veranstalter unterzeichnet per Post oder E-Mail übermittelt (Vertragsangebot). Der Veranstalter kann sodann dem/der Teilnehmer*in per E-Mail mitteilen, dass er das Angebot annimmt bzw. ihm entsprechend in Rechnung stellt.

3.3  Die Zahl der Teilnehmer*innen ist bei allen Seminaren begrenzt. Eine rechtzeitige Anmeldung wird empfohlen.

4.     Termine

4.1  Der/die Teilnehmer*in ist über eine Terminverlegung und den neuen Termin unverzüglich zu unterrichten.

4.2  Sollte die Ansetzung eines Ersatztermins innerhalb der Frist von 3 Monaten nicht möglich sein oder dieser Termin wegen besonderer betrieblicher Umstände erneut entfallen müssen, sind beide Vertragsparteien zur Stornierung des Vertrages befugt. Der Veranstalter wird den/die Teilnehmer*in unverzüglich über den endgültigen Wegfall der Ausbildung/des Seminars bzw. des Ausbildungsmoduls informieren. Einige Seminare sind nicht Teil der jährlichen Seminar-Angebotsroutine und finden nur nach Absprache statt.

4.3   Bereits empfangene Leistungen sind in diesem Fall zurückzugeben oder zu erstatten.

4.4  Soweit die für das Seminar geplante Teilnehmerzahl nicht erreicht wird, ist dies ein besonderer betrieblicher Umstand, der den Veranstalter berechtigt, entsprechend den Punkten 4.2 und 4.3 zu verfahren. Auch in diesem Fall werden etwaige schon entrichtete Teilnahmegebühren zurückerstattet. Um den Fortschritt der Teilnehmer zu ermöglichen, kann in Absprache das Seminar auch in Kleingruppen bis hin zu Einzelunterricht stattfinden.

5.     Haftung / Kündigung

5.1  Der Veranstalter schließt jegliche Haftung für Unfälle beim Umgang mit Tieren gegenüber dem/der Teilnehmer*in aus, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Die Haftung für grob fahrlässiges oder vorsätzliches Handeln oder Unterlassen des Veranstalters wird nicht ausgeschlossen.

5.2  Soweit der/die Teilnehmer*in während der Dauer des Seminars auf Empfehlung des Veranstalters in einem Hotel, einer Pension oder einem Privatquartier untergebracht ist, scheidet jegliche Haftung des Veranstalters für die Unterbringung aus, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln oder Unterlassen vorliegt.

5.3   Der Wechsel eines Dozenten stellt keinen Mangel des Seminars dar.

5.4  Ein solcher Wechsel berechtigt auch nicht zur Kündigung des Vertrages, Geltendmachung von Schadenersatz oder Minderung der Teilnahmegebühr.

5.5  Die Befolgung der Hausordnung des Veranstalters ist für den/die Teilnehmer*in während der Seminare verpflichtend. Die Hausordnung für Räume des Veranstalters wird in dessen Räumen bekannt gegeben. Die Hausordnung bzw. Stallordnung bei externen Veranstaltungen wird dem/der Teilnehmer*in jeweils vor Ort bekannt gemacht oder vorab online mitgeteilt.

6.     Umfang der Seminarkosten/Verzugskosten/Stornierungskosten

6.1  Der vereinbarte Seminarpreis beinhaltet lediglich das Recht zur Teilnahme am Seminarunterricht und zum Erhalt der Lehrunterlagen des Seminars in Form von Skripten (wenn diese als Teil des Seminares kommuniziert wurden). Es wird den Teilnehmern grundsätzlich empfohlen Seminarinhalte und eigene Gedanken und Erkenntnisse zum Thema für sich selbst festzuhalten. 

6.2  Die Verpflegung und Unterbringung/Übernachtung des/der Teilnehmer*in während des Seminares sowie evtl. anfallende Reisekosten sind darin nicht beinhaltet.

6.3  Die Kursgebühr ist jeweils im Vorfeld des gebuchten Seminartermines fällig, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Die genauen Zahlungsfristen sind den jeweiligen Rechnungen zu entnehmen.

Bei einer Rücklastschrift werden die anfallenden Bankgebühren dem Teilnehmer in Rechnung gestellt.

Bei Überschreitung der vereinbarten Zahlungstermine steht dem Veranstalter ohne weitere Mahnung ein Anspruch in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu. Das Recht der Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt unberührt.

6.4  Stornierungskosten

6.4.1 Online Seminare:
Nach dem Ablauf der vierzehntägigen Widerrufsfrist bis 4 Wochen vor Beginn eines Seminars kommt der Veranstalter dem Wunsch des/der Teilnehmer*in zur Stornierung des Seminars nach. In diesem Fall wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 20,00 erhoben und von den Kosten vor der Rücküberweisung abgezogen. Bei Stornierung weniger als 4 Wochen bis 1 Woche vor Beginn des Seminars fallen 50% der Seminarkosten an. Die bezahlten Seminargebühren abzüglich der angeführten Kosten werden rücküberwiesen. Bei Stornierungen innerhalb von 7 Tagen (inkl. Wochenendtage) vor Beginn des Seminars fallen 100% der Seminarkosten an, d.h. es gibt keine Rückerstattung. Der Teilnehmer hat die Möglichkeit seinen Kurs-Platz an einen anderen Teilnehmer mit passenden Qualifikationen / Erfüllung der Kursvoraussetzungen zu verkaufen. Dies muss selbst organisiert und dem Veranstalter zur Freigabe sofort mitgeteilt werden.

6.4.2 Vor Ort Seminare:
Nach dem Ablauf der vierzehntägigen Widerrufsfrist bis 2 Monate vor Beginn eines Seminars kommt der Veranstalter dem Wunsch des/der Teilnehmer*in zur Stornierung des Seminars nach. In diesem Fall wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 20,00 erhoben. Ab 2 Monate bis 4 Wochen vor Beginn des Seminars fallen 25% der Seminarkosten an. Ab 4 Wochen bis 14 Tage vor Beginn des Seminars fallen 50% der Seminarkosten an. Die bezahlten Seminargebühren abzüglich der angeführten Kosten werden rücküberwiesen. Wird die Stornierung weniger als 14 Tage vor Kursbeginn erklärt, fallen 100% der Seminarkosten an, d.h. es gibt keine Rückerstattung. Der Teilnehmer hat die Möglichkeit seinen Kurs-Platz an einen anderen Teilnehmer mit passenden Qualifikationen / Erfüllung der Kursvoraussetzungen zu verkaufen. Dies muss selbst organisiert und dem Veranstalter zur Freigabe sofort mitgeteilt werden.

6.5  Ein Recht auf Umbuchung eines Seminars durch den/die Teilnehmer*in besteht grundsätzlich nicht. Sollte der Veranstalter dem Wunsch des/der Teilnehmer*in auf Umbuchung eines bereits gebuchten Seminars nachkommen, wird eine Gebühr in Höhe von EUR 20,00 erhoben.

6.6  Der/die Teilnehmer*in kann sich selbst durch Abschluss einer Seminarrücktrittsversicherung absichern, die gegebenenfalls die Kursgebühren trägt.

7.     Allgemeine Teilnahmebedingungen

7.1   Der/die Teilnehmer*in verhält sich vertragswidrig, wenn er/sie ungeachtet einer Abmahnung das Seminar nachhaltig stört, oder wenn er/sie sich in erheblichem Maße entgegen den guten Sitten verhält, sodass ein reibungsloser Ablauf des Seminars nicht mehr gewährleistet werden kann. In diesem Fall behält sich der Veranstalter vor, den/die Teilnehmer*in nach vorheriger Abmahnung vom Seminar auszuschließen. Die Abmahnung kann durch den Seminarleiter oder Dozenten oder den Veranstalter in mündlicher oder schriftlicher Form erfolgen. Dabei ist jeweils zu erklären, worin die Störung besteht und dass die Fortsetzung des Störverhaltens zu einem Ausschluss von der Seminarveranstaltung führen wird.   Die Seminargebühr wird in diesem Falle nicht erstattet. Die vereinbarte Vergütung bleibt hiervon also unberührt.

7.2   Der Seminarleiter/Dozent ist gegenüber dem/der Teilnehmer*in für die Dauer und im Rahmen der Fortbildung hinsichtlich des Umgangs mit Tieren weisungsbefugt, ferner hinsichtlich der Form des Unterrichtsablaufs.

7.3   Der/die Teilnehmer*in wird durch die Akzeptanz dieser AGB auf folgendes hingewiesen: Die Teilnahme an einer Fortbildung kann abhängig von dem jeweiligen Rahmenprogramm auch körperliche Aktionen beinhalten und voraussetzen. Der/die Teilnehmer*in sollte vor seiner/ihrer Teilnahmeerklärung bei einem Arzt seines/ihres Vertrauens seine/ihre körperliche Leistungsfähigkeit begutachten lassen, damit es bei der Teilnahme nicht zu Überanstrengungen/Verletzungen des Körpers kommen kann. Um Verletzungen des Körpers und der Gesundheit auszuschließen, versichert der Veranstalter nach bestem Wissen und Gewissen seiner Verkehrssicherungspflicht nachzukommen. Eine bei Vertragsschluss noch nicht bekannte Erkrankung oder eine Verletzung des/der Teilnehmers*in berechtigt nicht zur Minderung, Nichtleistung oder Rückforderung der vereinbarten Vergütungen oder zur Kündigung des Vertrages. Sein Gesundheitsrisiko trägt der/die Teilnehmer*ìn in allen Fällen einer Erkrankung oder Verletzung selbst.

7.4 Im Übrigen trägt der/die Teilnehmer*in auch das Risiko jeder persönlichen Verhinderung aus privaten Gründen selbst, sei es aus familiären Gründen, sei es urlaubsbedingt, sei es wegen Umzuges oder Schwangerschaft oder aus sonstigen privaten Gründen. Der/die Teilnehmer*in hat grundsätzlich für die gesamte Dauer des Seminares zur Verfügung zu stehen. Die Leistungsverpflichtungen gegenüber dem Veranstalter werden durch persönliche Verhinderungen nicht beeinträchtigt.

7.5   Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr.

7.6   Der/die Teilnehmer*in verpflichtet sich, während des Seminars nicht unter Einfluss von Alkohol oder sonstigen Betäubungsmitteln oder Beruhigungsmitteln oder sonstigen Medikamenten zu stehen, die die Reaktionsfähigkeit und das Körperbefinden beeinträchtigen können. Bei Verstößen hiergegen ist der Veranstalter berechtigt, den/die Teilnehmer*in von dem Seminar auszuschließenDie Leistungsverpflichtungen gegenüber dem Veranstalter werden hierdurch nicht beeinträchtigt. Die vereinbarte Vergütung bleibt hiervon also unberührt.

7.7   Vor der Fortbildung muss der Seminarleiter des Veranstalters über gesundheitliche Probleme und etwaige Erkrankungen des/der Teilnehmer*in informiert werden, welche die Teilnahme beeinträchtigen könnten oder besondere Vorsichtsmaßnahmen erfordern, so dass alle Teilnehmer*innen bestmöglich vor Schaden bewahrt werden können.

7.8   Bei erkennbaren oder mitgeteilten gesundheitlichen Problemen (z.B. Alkoholsuchterkrankung, Drogenmissbrauch, starke schmerzhemmende Medikation, die die Reaktionsfähigkeit erheblich herabsetzt), welche die Sicherheit gefährden, ist der Veranstalter berechtigt, den betreffenden/die betreffende Teilnehmer*in im Sicherheitsinteresse von dem Seminar auszuschließen. Ein Rückvergütungsanspruch bezüglich bezahlter Gebühren besteht in diesem Fall nicht. Die vereinbarte Vergütung bleibt hiervon also unberührt.

7.9  Das Mindestalter für den Besuch eines Seminars beträgt 18 Jahre, außer es ist anders ausgewiesen oder mit dem Veranstalter abgestimmt. Teilnehmer*innen an allen Seminaren müssen physische und psychische Stabilität aufweisen. Die Teilnahme erfolgt eigenverantwortlich. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Teilnehmer*innen ohne Angabe von Gründen abzuweisen und Seminare abzusagen.

7.9  Der/die Teilnehmer*in ist sich der Risiken im Umgang mit Tieren im Allgemeinen, wie auch der Risiken mit unter Behandlung stehenden Tieren voll bewusst und wird entsprechende Verhaltensregeln befolgen und gegebenenfalls Schutzmaßnahmen ergreifen. Der/ die Teilnehmer*in hat den Weisungen der Dozenten oder der Mitarbeiter des Veranstalters insofern Folge zu leisten.

7.10 Der/die Teilnehmer*in ist verpflichtet, bei etwaigen Beanstandungen des Unterrichts, der Unterrichtsräumlichkeiten, des Unterrichtspersonals oder anderen den Vertragsgegenstand beeinträchtigenden Umständen an deren Beseitigung mitzuwirken, um etwaige Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. (Als Beispiele für solche Beanstandungen seien hier etwa der Ausfall der Heizung im Winter in Unterrichtsräumen oder ein Dozent genannt, der etwa strafrechtlich relevantes Verhalten zeigen sollte). Die Mitwirkungspflicht besteht insofern, als sich der/die Teilnehmer*in verpflichtet, seine/ihre Beanstandungen unverzüglich dem Seminarleiter und vor allem dem Veranstalter zur Kenntnis zu bringen. Der Veranstalter wird sodann für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich und veranlasst ist. Unterlässt der/die Teilnehmer*in schuldhaft, solche Umstände unverzüglich anzuzeigen, so verwirkt er/sie einen Anspruch auf Minderung, Nichtleistung oder Rückforderung der vereinbarten Gebühren.

7.11 Hunde der Teilnehmer*innen dürfen nach Absprache mit dem Veranstalter und je nach Seminar eventuell mitgebracht werden. Dies ist im Einzelfall vom Teilnehmer*in im Vorfeld proaktiv anzusprechen und wird für jeden Einzelfall getrennt bewertet und entschieden. Voraussetzung dafür ist, dass dies am jeweiligen Seminarort grundsätzlich möglich ist, Für diese Hunde muss eine Tierhaftpflichtversicherung abgeschlossen sein und die Hunde müssen frei von ansteckenden Krankheiten sein. Auf dem gesamten Gelände des Veranstalters herrscht Leinenpflicht. Die Voraussetzungen an anderen Lehrhöfen sind durch den Teilnehmer im Vorfeld selbst abzuklären. Hunde dürfen jedoch nachträglich wieder ausgeschlossen werden, wenn sie den Unterricht durch ständiges Bellen, Jaulen oder aggressives Verhalten gegenüber Menschen oder anderen Tieren stören.

8.     Lehrmaterial

8.1  Der/die Teilnehmer*in darf Skripte, Handouts, Verschriftlichungen und ggfls. anderes Lehrmaterial (im weiteren vereinfachend „Skripte“ genannt), das er/sie im Rahmen des Seminars erhält, nicht vervielfältigen, weitergeben oder anderweitig verwenden. Dies gilt auch zwischen Teilnehmer*innen und Schülern*innen des Veranstalters, sofern diese nicht zeitgleich dasselbe Seminar/Ausbildung gebucht haben und nicht hiervon ausgeschlossen sind. Wenn im Vorfeld oder bei der Seminarbeschreibung keine Skripte erwähnt werden, ist grundsätzlich davon auszugehen, dass zu dem jeweiligen Seminar keine Skripte zur Verfügung gestellt werden. Da neben den unterrichteten Inhalten eigenes Erleben und eigene Wahrnehmung gerade im Schamanismus und der Tierkommunikation wesentlich sind, ist jeder Teilnehmer aufgefordert, Inhalt und Erlebtes über eigene Notizen für sich selbst festzuhalten.

Ohne vorherige Erlaubnis ist es dem/der Teilnehmer*in des Weiteren nicht erlaubt, den Kurs oder Teile daraus mit ton- oder bildgebenden Geräten aufzuzeichnen. Bei Zuwiderhandlungen verpflichtet sich der/die Teilnehmer*in zu einer Leistung von Schadenersatz in Höhe von EUR 500,00. Die Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Schadens bleibt dem Veranstalter vorbehalten. Dem/der Teilnehmer*in bleibt es jedoch vorbehalten nachzuweisen, dass ein Schaden nicht oder in geringerer Höhe entstanden ist.

8.2  Bei Seminaren können dem/der Teilnehmer*in (soweit vorhanden / zugehörig) kursbegleitende Lehrunterlagen, wenn nicht anders vereinbart, in elektronischer Form zum Download oder als Datei zur Verfügung gestellt werden. Eine Weitergabe oder Vervielfältigung des Lehrmaterials bzw. des Links oder etwaiger Aufzeichnungen im Sinne von Punkt 9.1 ist dem Teilnehmer/der Teilnehmerin untersagt. Dies gilt auch zwischen Teilnehmern und anderen Schülern*innen des Veranstalters, sofern diese nicht zeitgleich dieselbe Ausbildung/Seminar gebucht haben und nicht hiervon ausgeschlossen wurden. Bei Zuwiderhandlungen verpflichtet sich der/die Teilnehmer*in zu einer Leistung von Schadenersatz/Vertragsstrafe in Höhe von EUR 500.-. Die Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Schadens bleibt dem Veranstalter vorbehalten.

8.3  Bei Online-Seminaren werden dem/der Teilnehmer*in soweit vorhanden / zugehörig kursbegleitende Lehrunterlagen ausschließlich in elektronischer Form oder per Link zum Download zur Verfügung gestellt. Eine Weitergabe oder Vervielfältigung des Lehrmaterials bzw. des Links oder etwaiger Aufzeichnungen ist dem/der Teilnehmer*in untersagt. Dies gilt wiederum auch zwischen Teilnehmer*innen und Schülern*innen des Veranstalters, sofern diese nicht zeitgleich dasselbe Seminar gebucht haben und nicht hiervon ausgeschlossen sind. Bei Zuwiderhandlungen verpflichtet sich der/die Teilnehmer*in zum Schadenersatz/Vertragsstrafe in Höhe von EUR 500,00. Die Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Schadens bleibt dem Veranstalter vorbehalten.

9.   Falls zutreffend: Prüfung

9.1 Soll eine Seminar / eine Ausbildung gemäß Ausschreibung mit einer internen Prüfung abgeschlossen werden, wird diese bei Bestehen mit einem Zertifikat über die erfolgreiche Teilnahme bestätigt. Es wird keine Benotung oder Leistungsbewertung darüber hinaus verschriftlicht.

9.2 Bei Seminaren / Ausbildungen, die mit einer Prüfung enden, ist das Absolvieren der mindestens für das Erreichen der Abschlussbedingungen vorgeschriebenen Seminare nachzuweisen sowie wenn zutreffend eine Anwesenheit an mindestens 75 % der ausgeschriebenen Seminartage Pflicht. Ebenso kann hier eine zusätzliche Prüfungsgebühr anfallen.

9.3 Das Absolvieren einer Ausbildung/eines Seminar ohne interne Prüfung, d.h. die Anwesenheit während eines normalen Seminars über die Seminardauer zu den vereinbarten Termine und Zeiten, wird dem/der Teilnehmer*in auf Nachfrage gerne schriftlich als teilgenommen („Teilnahmebestätigung“ / „Bestätigung der Teilnahme“) mit Erwähnung von Seminar-Titel und Datum bestätigt. Angaben zum Inhalt sind Teil der Ausschreibungsunterlagen bzw. auf der Internetseite des Veranstalters festgehalten und werden nicht zusätzlich in der Teilnahmebestätigung erwähnt.

10.   Verschwiegenheitspflicht

Jeder/jede Teilnehmer*in verpflichtet sich, Stillschweigen über alle persönlichen Tatsachen und Informationen, auch und insbesondere bezüglich anderer Seminar- und Ausbildungsteilnehmer, zu bewahren, die ihm/ihr im Zusammenhang mit der Seminarteilnahme bekannt geworden sind. Eine Haftung des Veranstalters für eine ggf. doch vorgenommene vertragswidrige Weitergabe solcher Informationen durch andere Teilnehmer*innen ist ausgeschlossen.

11.   Haftpflichtversicherung

Der Abschluss einer Haftpflichtversicherung der Teilnehmer*innen ist verpflichtend und dem Veranstalter auf Aufforderung nachzuweisen.

12.   Anwendbares Recht

Es gelten die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des internationalen Privatrechts werden ausdrücklich ausgeschlossen.

Dr. Kerstin Jung – Die Wegbegleiterin für Tiere und ihre Menschen

Tierkommunikation und Beratung für Tiergesundheit

Stand: Juni 2023veri

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