Gute Neuigkeiten für die Tierhomöopathie! Der Tierärztevorbehalt, der seit 28.01.2022 durch das neue Tierarzneimittelgesetz §50 Abs. 2 galt, ist verfassungswidrig!
Wir haben gekämpft und gewonnen!
Danke an alle, die uns unterstützt haben, sei es durch aktive Mitarbeit an der Verfassungsbeschwerde, der Petition, durch Zeichnen der Petiton, durch eine Verbandsmitgliedschaft oder auf anderen Wegen. 🙂 fantastisch.